Wett­be­wer­be sind Aus­druck ei­ner frei­en und chan­cen­g­lei­chen Ge­sell­schaft. Ihr of­fe­ner Zu­gang stellt ei­nen recht­lich ge­si­cher­ten Wert und ei­nen wich­ti­gen Bei­trag zur Bau­kul­tur in un­se­rem Land dar. Doch die Ver­ga­be­ver­fah­ren öf­f­ent­li­cher Auf­trag­ge­ber für Pla­nungs­leis­tun­gen in den Be­rei­chen Ar­chi­tek­tur, Land­schafts­ar­chi­tek­tur, In­nen­ar­chi­tek­tur und Stadt­pla­nung sind durch ei­ne sys­te­ma­ti­sche Aus­g­ren­zung der gro­ßen Mehr­heit der in Deut­sch­land tä­ti­gen Bür­os ge­kenn­zeich­net. Auf Grund re­s­trik­ti­ver Zu­gangs­be­schrän­kun­gen be­steht für die meis­ten Bür­os kei­ne Mög­lich­keit mehr, an die­sen Ver­fah­ren teil­zu­neh­men - fast der kom­p­let­te Be­rufs­stand bleibt da­mit von öf­f­ent­li­chen Bau­auf­ga­ben aus­ge­sch­los­sen.

Dies führt zu ei­ner enor­men Ein­schrän­kung der Di­enst­leis­tungs- und Wett­be­werbs­f­rei­heit, ver­stößt ge­gen we­sent­li­che Grund­sät­ze der VOF und RPW so­wie ge­gen das Ge­setz zur Ver­mei­dung von Wett­be­werbs­be­schrän­kun­gen (GWB).

Aus die­sem Grund hat die ,wett­be­werbsin­i­tia­ti­ve‘ An­fang Ju­ni 2014 ei­ne Be­schwer­de bei der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on bei der An­walts­kanz­lei „Fresh­fields Bruck­haus De­rin­ger“ in Auf­trag ge­ge­ben, die im Fe­bruar 2015 in Brüs­sel ein­ge­reicht wur­de.

Die Gel­der da­für wur­den über ei­ne Spen­den­ak­ti­on, an der sich ei­ne Viel­zahl Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen be­tei­ligt ha­ben, ge­sam­melt. Die­se Un­ter­stüt­zung zeigt deut­lich, dass ein Groß­teil des Be­rufs­stan­des drin­gen­den Hand­lungs­be­darf sieht.

Dar­über hin­aus wur­de die Kanz­lei "Fresh­fields Bruck­haus De­rin­ger" mit der Er­stel­lung ei­nes Rechts­gu­t­ach­tens zur deut­schen Ver­ga­be­pra­xis mit kon­k­re­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die Um­set­zung der EU-Richt­li­nie 2014/24EU be­auf­tragt. Bei­de Pa­pie­re ste­hen auf die­ser Sei­te zum Down­load be­reit.

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